Die Entscheidung, ob ein Leasingvertrag zu Stande kommt, trifft der Leasinggeber, der Leasingnehmer kann wählen, was er leasen möchte, wie lange und wer der Leasinggeber sein soll. Der Leasingnehmer ist beim
Leasing im weitesten Sinne während der Vertragslaufzeit der Eigentümer, er trifft Entscheidungen über Wartung und Reparatur der geleasten Objekte und wählt die Versicherung, bei der das geleaste Objekt versichert werden soll.
Leasingobjekte treten in der Bilanz des Leasinggebers auf, nicht aber beim Leasingnehmer. Das macht das Leasing steuerlich so interessant, weil das Leasing somit zu einem finanzstrategischen Steuerungsinstrument des Unternehmers wird. Die Leasingraten gehören zu den steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben. Die Laufzeiten der Leasingverträge können relativ frei vereinbart werden und nach Ablauf des Leasingvertrages hat der Leasingnehmer, sofern er es nicht ausdrücklich anders wünscht, kein Verwertungsrisiko.
LKW Leasing sichert finanzielle Freiräume
Leasing sichert dem Unternehmer finanzielle Freiräume, er kann seinen Fahrzeugbestand aufbauen und erweitern, ohne dass er dabei Eigenkapital binden muss. Das schont die eigenen Mittel und die Kreditlinie bei der Bank. LKW Leasing ist die Alternative zur Finanzierung, vollkommen bilanzneutral, kostengünstig und zu jeder Zeit an neue Anforderungen anzupassen. Der Leasingnehmer kann sich beim LKW Leasing zwischen verschiedenen Vertragsarten entscheiden.
Es gibt:
• Restwertverträge
• Vollamortisationsverträge
• Kilometerverträge
• Laufzeit-Optionsverträge
Allen Verträgen gemeinsam sind die Vorteile des Leasings:
• Bilanzneutrale Finanzierung
• Keine Eigenkapitalbindung
• Anpassung des Fahrzeugbestandes nach den Anforderungen des Marktes
• Planungssicherheit durch feste Raten
• Vertragsform frei wählbar
Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle, dass die Leasinggesellschaften analog den bei den Banken üblichen Bonitätsprüfungen arbeiten. Das heißt, ein Leasingvertrag, egal welcher Form, wird immer nur zu Stande kommen, wenn der Leasingnehmer entsprechend kreditwürdig ist. Anders als Finanzierungsverträge sind Leasingverträge während der Vertragslaufzeit nicht kündbar.
Bei einem LKW kostet allein die Zugmaschine oft mehr als 100.000 Euro, da ist es häufig so, dass der Fuhrunternehmer gar nicht über das notwendige Eigenkapital verfügt, um seinen Fuhrpark auf dem neuesten technischen Stand zu halten. Mit der Möglichkeit des LKW Leasings kann ein Unternehmer seinen Fuhrpark regelmäßig auf den neuesten Stand bringen, das spart immense Kosten für Wartung und Reparaturen. Das LKW Leasing gibt dem Unternehmer unternehmerische Freiheiten, ist steuerlich vorteilhaft und einer Finanzierung weitgehend vorzuziehen. Selbst wenn die notwendige Eigenkapitaldecke vorhanden, ist LKW Leasing der LKW Finanzierung vorzuziehen und unternehmerisch sinnvoller.
Sie können sich bei unseren Partnern Angebote einholen und werden feststellen, das Leasing auch für Ihr Unternehmen eine sinnvolle Option ist.
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